Patientenverfügung

Selbstbestimmtheit

Informationen zur Patientenverfügung

Stellen Sie sich vor, dass Sie als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Dann liegt Ihr Schicksal in der Hand von Ärzten und eventuell Ihren Angehörigen.

Diese sind mit den dann notwendigen Entscheidungen im Zweifel überfordert. Aus diesem Grund ist es ratsam, vorzusorgen und im Rahmen einer Patientenverfügung bereits im Vorfeld festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in einem solchen Fall durchgeführt
und welche unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung kann mithilfe von Textbausteinen erstellt und durch individuelle Formulierungen und Wünsche ergänzt werden. Darüber hinaus kann sie auch jederzeit widerrufen werden. Es empfiehlt sich, dabei zur Beratung Ihren Hausarzt zu fragen und mit Ihren Familienmitgliedern darüber zu diskutieren. So sind die Ihnen wichtigen Personen von vorne herein eingeweiht. Nicht zuletzt: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird.

Zusätzlich können Sie auch mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür Sorge trägt, dass Ihre Entscheidungen entsprechend umgesetzt werden. Das verschafft Ihnen eine doppelte Sicherheit, das im Falle eines Falles in Ihrem Sinne entschieden wird.
Weitere Informationen zum Thema bietet Ihnen die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder Bundesministerium für Gesundheit unter: